Konditionen 

Psychologische Psychotherapie kann bei Vorliegen einer diagnostizierten psychischen Erkrankung seit dem 01. Juli 2022 über die Grundversicherung abgerechnet werden. Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einem Allgemeinmediziner, einem Kinderarzt, einem Psychiater oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin angeordnet werden. Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen bei einem psychologischen Psychotherapeuten. Ein Austausch zwischen der anordnenden Fachperson und der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten ist erforderlich, um gemeinsam die Erneuerung der Anordnung zu beurteilen. Bei mehr als 30 Sitzungen wird ein externes psychiatrisches Gutachten erstellt, das an die Versicherung weitergeleitet wird, um die Erstattung der Kosten für die Fortsetzung der Psychotherapie zu gewährleisten. Zusätzlich gibt es die Option, die Kosten der Therapie vollumfänglich selber zu tragen. In diesem Fall werden weder Krankenkasse noch andere Institutionen einbezogen. Die Kosten betragen CHF 150 pro Einzelsitzung à 60 Minuten (Selbstzahler). 


Das Anordnungsformular muss von einem der o. g. Ärzte oder Ärztinnen ausgestellt werden
Die Behandlung wird nur bei Vorliegen einer psychischen Störung von der Grundversicherung übernommen. Die Kostenübernahme der Therapie erfolgt exkl. Franchise und Selbstbehalt.
Das Erstgespräch dauert zwischen 50 - 90 Minuten, 
Die Einzelsitzungen dauern in der Regel jeweils 50 bis 60 Minuten. Es können auch längere Sitzungen durchgeführt werden (z.B. bei ADHS Abklärungen Blöcke à 90 Minuten).  

 

Senden Sie mir bitte vorab die von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt vollständig ausgefüllte „Anordnung für psychologische Psychotherapie“ und bringen Sie bitte Ihre Krankenkassenkarte zum Erstgespräch mit. 


Terminabsagen

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird der volle Tarif verrechnet , diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.


Schweigepflicht und Qualitätssicherung

Ich bin den berufsethischen Richtlinien der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) verpflichtet. Entsprechend dieser Richtlinien unterstehe ich der Schweigepflicht und besuche regelmässig Fortbildungen und Supervisionen. 


Im Notfall

Hausarzt/Hausärztin

Psychiatrische Dienste Aargau PDAG: 056 481 60 06 

Ärztliche Notrufnummer Aargau: 0800 401 501
Dargebotene Hand: 143